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Sprech- und Öffnungszeiten/Bereitschaftsdienst:

Wir haben gleitende Arbeitszeit und einen hohen Anteil an Teilzeitkräften. Bitte nutzen Sie daher auch in Ihrem Interesse folgende Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wir empfehlen Ihnen, d. zuständige/n Sachbearbeiter/in zur Vereinbarung eines Nachmittagstermins vorher anzurufen.


Schriftstücke (ohne Vorsprache) können Sie während der gesamten Öffnungszeiten der Behörde abgeben:
Montag bis Donnerstag:     8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag:                                 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Dienstzeiten können Sie Frist- und Terminspost in den Nachtbriefkasten (vor dem Eingang links) werfen.


Sprechzeiten in Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz:
Mittwoch, 9:00 - 11:30 Uhr, Zimmer 118a, EG

Beratungshilfe können Sie jederzeit schriftlich beantragen.

Bitte beachten Sie, dass wir außer dem Beratungshilfeantrag verschiedene Unterlagen von Ihnen benötigen.  Beratungshilfeantrag: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agl1.pdf
oder in unserem Internetauftritt unter der Rubrik SERVICE, Unterpunkt: Formulare, aufrufbar.


Die Telefondurchwahlen unserer einzelnen Mitarbeiter mit Sachgebietsangabe finden Sie unter unserer
Rubrik DAS AMTSGERICHT, Unterpunkt: Abteilungen - Serviceeinheiten.



Bereitschaftsdienst

Ein Bereitschaftsdienst besteht beim Amtsgericht Wertheim nicht. 
In dringenden Fällen (Freitagnachmittag und Wochenende) wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Mosbach.
 
  

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